Nicht vergessen, Rauchmelder einzubauen! Seit Juli 2016 gilt in Brandenburg die Rauchmelderpflicht!
Für Neubauten ab sofort, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsregelung bis 31.12.2020. Der Gesetzestext in der geänderten Landesbauordnung orientiert sich
an denen anderer Bundesländer. Das heißt, in Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, Kinderzimmern und Rettungswegen ist die Montage eines Rauchmelders Pflicht.
Verantwortlich für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder ist der Bauherr bzw. Vermieter/Eigentümer.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Kostenangebot für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern.
Unserer Mitarbeiter haben erfolgreich am Lehrgang „Q-geprüfte Fachkraft
für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ teilgenommen.
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Aktuelles
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für eine schnelle, problemlose Schadensbeseitigung.
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